Kreischorverband Westthüringen

GEMA-Meldungen – ein kurzer Leitfaden

Mit der Mitgliedschaft im Chorverband Thüringen e.V. haben die Ensembles die Möglichkeit Konzerte, bei welchen sie selbst der Veranstalter sind, über den GEMA-Vertrag des Deutschen Chorverbandes e.V. abrechnen zu lassen. Dadurch gewährt die GEMA für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des Chorverbandes, allen Mitgliedsvereinen, Chören, Kreischorverbänden, Chorbezirken und Sänger- bzw. Instrumentalgruppen einen Nachlass von 20% auf die Vergütungssätze nach den Tarifen der GEMA, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Mitgliedsvereine des CVT bezahlen hierfür jährlich lediglich eine Pauschale in Höhe von 0,80 € pro Mitglied.

Jede Veranstaltung eines Chores/Vereins ist umgehend unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars inkl. Angabe der DCV-Mitgliedsnummer und vollständiger Musik- bzw. Programmfolge gegenüber dem Chorverband Thüringen e.V.  anzumelden, wird dort geprüft und an die GEMA-Direktion Berlin weitergeleitet. Das aktuelle GEMA-Meldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter Leistungen ->GEMA.

Der CVT muss jedes Quartal die Veranstaltungen der GEMA melden, daher ergeben sich folgende Meldefristen für unsere Mitgliedschöre:
Quartal: 1. April
Quartal: 1. Juli
Quartal: 1. Oktober
Quartal: 15. Januar

Jeder Chor/Verein ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte und Chorveranstaltungen unter Angabe der Musik- bzw. Programmfolge verpflichtet, wenn er selbst als Veranstalter fungiert. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen.

Eine Meldepflicht gilt auch bei allen
• Geselligen Veranstaltungen in Räumen bis 150 m² Größe
• Weihnachtsfeiern
• Theaterabenden
• Umzugsmusik
• Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
• Freundschaftssingen
• Wohltätigkeitssingen
deren Vergütung laut §4 des DCV-Gesamtvertrages mit den allgemeinen Musiknutzungen pauschal abgegolten ist.

Kommt ein Verein seiner Meldeverpflichtung nicht nach und die GEMA stellt eine nicht angemeldete Veranstaltung fest, ist sie nach §7 des DCV-Gesamtvertrages berechtigt, „ihre Ansprüche beim anmeldepflichtigen Veranstalter in doppelter Höhe geltend zu machen. Dies gilt nicht, sofern die Anmeldung erstmals nicht erfolgt und sich der Veranstalter in Unkenntnis der Rechtslage befand“.

Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen 20%-Nachlass auf alle sonstigen GEMA-Tarife (z.B. Musikbeispiele auf der Vereins-Homepage, CD-Produktionen, gesellige Veranstaltungen, Telefonmusiken etc.). Hierfür sind die Angabe der DCV-Gesamtvertragsnummer 1510290100 und die DCV-Mitgliedsnummer auf dem jeweiligen Tarif vorgegebenen Anmeldeformular notwendig.

Weitere Informationen zu den sonstigen Tarifen der GEMA finden Sie unter:
www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare